Als Tierärztin bin ich verpflichtet, Ihnen die Beratung auf Grundlage der aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärzte zu berechnen.
Diese können Sie vorab unter folgendem Link einsehen: https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/
Wenn Sie vor Bearbeitung Ihres Falls Fragen zur voraussichtlichen Höhe Ihrer Rechnung haben, kann ich Ihnen gerne vorab eine Kostenschätzung schicken.
Sind Sie ein Kollege und möchten eine Beratung zu einem Ihrer Patienten? Gerne können Sie die Kosten für eine Beratung an den Besitzer (wie zB bei Laborrechnungen auch) an den Patientenbesitzer weitergeben oder der Patientenbesitzer bekommt von mir direkt die Rechnung zugeschickt.
Zur Vereinfachung sind hier einige Punkte für Sie aufgeführt. Je nach Aufwand der Beratung können diese zwischen dem 1-fachen und 3-fachen liegen, zzgl. Mwst.
GOT lfd. Nr | Grundleistung | 1-facher Satz € | 2-facher Satz € | 3-facher Satz € |
1 | Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung (auch schriftlich oder fernmündlich) | 11,26 | 22,52 | 33,78 |
2 | Eingehende Anamneseerhebnung oder Beratung das gewöhnliche Maß übersteigend … | 30,78 | 61,56 | 92,34 |
3 | Dokumentation aufgrund gesetzlicher Vorgaben | 11,2 | 22,4 | 33,6 |
89 | Gutachten (nicht gerichtliche Gutachten), Protokoll oder Tierarztbrief, je angefangene 15 Minuten | 30,48 | 60,96 | 91,44 |
143 | Auswertung von Laborbefunden und Befunden aus Fremduntersuchungen, einfach | 25 | 50 | 75 |